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Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten, in denen sich Corona-infizierte Personen aufhalten und Entsorgung von Corona-Schnelltests

14. 02. 2022

Saarbrücken, 7. Februar 2022

 

Entsorgungsverband Saar:

Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten, in denen sich Corona-infizierte Personen aufhalten und Entsorgung von Corona-Schnelltests

 

Die Entsorgung aller im privaten Haushalt anfallenden Abfälle, die eventuell mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) kontaminiert sein könnten, soll ausschließlich über den Restabfall (Graue Tonne) erfolgen. Diese Abfälle sollen keinem anderen Sammelsystem (z. B. Biotonne, Papiercontainer/-tonne

oder Gelbe Tonne) zugeführt werden.

 

Corona-Schnelltests sind ebenfalls ausschließlich über die Restabfalltonne zu entsorgen. Ob ein Test positiv oder negativ ausfällt, spielt für die Entsorgung keine Rolle.

 

Um aber eine Gefährdung von eventuell weiteren Nutzern derselben Restabfalltonne oder der Müllwerker sicher ausschließen zu können, dürfen die Abfälle nicht lose in die Restabfalltonne gegeben werden, sondern sind in möglichst stabilen, reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnissen zu sammeln (z. B. in Folienbeuteln, Plastik- oder Mülltüten). Die Behältnisse sind sicher zu verschließen, z. B. durch Verknoten, ggf. sind mehrere Beutel ineinander zu verwenden. Spitze und scharfe Gegenstände müssen möglichst in bruch- und durchstichsichere Einwegbehältnisse verpackt werden. 

 

Säcke oder lose Abfälle dürfen nicht neben die Restabfallgefäße gestellt werden, um Gefahren für Dritte auszuschließen. Ausnahme sind die EVS-Säcke für überschüssigen Abfall, mit deren Erwerb die Abfuhr schon bezahlt wurde.

 

Abfälle, die nicht in die Restabfalltonne passen, müssen sicher verpackt und für andere Personen und auch Tiere unzugänglich bis zur nächsten Abfuhr aufbewahrt werden.

 

Zum Schutze der Müllwerker sollte das Griffrohr des Restabfallgefäßes vor der Bereitstellung gereinigt werden, um die Ansteckungsgefahr weitestgehend zu minimieren.

 

Durch die o. g. Maßnahmen helfen Sie mit, die Gesundheit der Müllwerker und des Anlagenpersonals zu schützen und damit die jederzeit gesicherte Abfallentsorgung aufrechtzuerhalten.

 

Mit der korrekten Entsorgung der Abfälle in einer Restabfalltonne und die anschließende thermische Behandlung des Restabfalls in der Müllverbrennungsanlage ist eine sichere Zerstörung der Erreger gewährleistet.

 

Fragen zur korrekten Entsorgung eventuell belasteten Abfalls beantworten gerne die Mitarbeiter*innen des EVS Kunden-Service-Centers (0681 5000-555, ).

 

 

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