AKTUELLES ZU AUSWEISDOKUMENTEN
Nähere Informationen online beim Bundesministerium des Innern und für Heimat:
Kinderreisepass
Kinderreisepässe dürfen ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Vor diesem Datum ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiterverwendet werden und laufen dann aus.
Als Ausweisdokumente für Kinder (bereits ab Säuglingsalter) können – wie auch bei den Eltern – Personalausweise (gültig innerhalb der EU) oder reguläre Reisepässe (gültig auch außerhalb der EU) ausgestellt werden.
Gebühr Reisepass
Ab 1.1.2024 beträgt die Gebühr für einen Reisepass für antragstellende Personen ab 24 Jahren 70,00 €.
Zur Beantragung der Dokumente benötigen Sie einen Termin. Am einfachsten können Sie diesen online buchen unter https://t1p.de/5hirq