Grundsteuer
Allgemeine Informationen
Die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer, die in Deutschland auf den Grundbesitz erhoben wird. Die Höhe der Grundsteuer bemisst sich nach dem Einheitswert und dem Hebesatz der jeweiligen Kommune.
Die Besteuerungsgrundlage wird für Grundbesitz in der Gemeinde Mandelbachtal durch das Finanzamt St. Wendel festgestellt und basiert auf verschiedenen Faktoren wie zum Beispiel der Grundstücksgröße, der Lage und der Art der Nutzung. Für den Grundsteuerbescheid wird in der Folge der Hebesatz der Gemeinde Mandelbachtal mit dem Messbetrag multipliziert. Die Hebesätze werden durch die Gemeinde Mandelbachtal festgelegt.
Das Steueraufkommen aus der Grundsteuer kommt direkt der Gemeinde Mandelbachtal zugute und dient hier unter anderem dem Betrieb von Grundschulen und Kindergärten, der Erfüllung elementarer öffentlicher Aufgaben und dem Erhalt sowie der steten Verbesserung der Infrastruktur.
Grundsteuer A
Die Grundsteuer A bezieht sich speziell auf land- und forstwirtschaftliche Flächen. Hierzu zählen beispielsweise Ackerflächen, Wiesen, Weiden und Waldgebiete. Neben der Grundsteuer A ist noch der Beitrag zur Landwirtschaftskammer zu entrichten.
Hebesatz 460 %
Grundsteuer B
Die Grundsteuer B wird auf das Eigentum an unbebauten und bebauten Grundstücken erhoben.
Hebesatz 550 %
Ortskirchensteuer
In folgenden Ortsteilen der Gemeinde Mandelbachtal wird zusätzlich zur Grundsteuer Ortskirchensteuer erhoben: Bebelsheim, Bliesmengen-Bolchen, Erfweiler-Ehlingen, Habkirchen, Ormesheim und Wittersheim. Die Ortskirchensteuer wird von der Gemeinde Mandelbachtal an die jeweiligen Religionsgemeinschaften weitergegeben.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was muss ich tun wenn ich Grundbesitz veräußert bzw. erworben habe?
Warum bekomme ich nicht jedes Jahr einen neuen Bescheid?
Ich habe meinen Grundsteuerbescheid verloren und brauche einen Neuen?
Zu welchen Terminen ist die Grundsteuer zu bezahlen?
Wann tritt die Grundsteuerreform in Kraft?
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Tel.: (06893) 809-252
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Herr Dennis Terrazzino
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