Lärmaktionsplan
Lärmaktionspläne dienen dazu, Lärmbelastung zu analysieren, bewerten und Maßnahmen zur Lärmminderung zu entwickeln und umzusetzen. Hauptziel ist es, die Lebensqualität in lärmbelasteten Gebieten zu verbessern und die Gesundheit der Menschen zu schützen. Lärmaktionspläne werden in lärmbelasteten Gebieten nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie regelmäßig alle fünf Jahre aufgestellt und überprüft. Grundlage für die Entwicklung und Wirksamkeitsbetrachtung von Lärmminderungsmaßnahmen können die Ergebnisse einer Lärmkartierung sein, aus denen die Gesamtanzahl der Lärmbelasteten nach Pegelklassen in den Kommunen hervorgeht.
Quelle: Umweltbundesamt (2023): Lärmaktionsplanung: Leitfaden hilft bei Maßnahmen-Auswahl, unter: https://www.umweltbundesamt.de/themen/laermaktionsplanung-leitfaden-hilft-bei-massnahmen
Nach dem Ergebnis der Lärmkartierung 2017 (3. Runde) ist für die Gemeinde Mandelbachtal eine detaillierte Erarbeitung des Lärmaktionsplans (LAP) nicht erforderlich. Das in der Lärmkartierung der 3. Runde berücksichtigte Straßennetz ruft in der Gemeinde Mandelbachtal keine Betroffenheit in den betrachteten Pegelklassen hervor.
Auch in der 4. Runde der Lärmkartierung wurden innerhalb des Gemeindegebietes der Gemeinde Mandelbachtal keine Betroffenheiten ermittelt.
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