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Das Saarland Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz informiert auf seiner Internetseite zum Thema Heizölverbraucheranlagen

29. 08. 2024

Was Sie beachten müssen: Heizölverbraucheranlagen, Ihre Pflichten für den Wasserschutz

Für die sichere Heizöllagerung und damit für den technisch einwandfreien Zustand und die ordnungsgemäße Funktion des Heizöltanks ist der Betreiber oder die Betreiberin selbst verantwortlich.
 

Deshalb ist es wichtig, dass die Betreiberin oder der Betreiber mit den gesetzlichen Anforderungen vertraut ist. Auf den folgenden Seiten finden Sie wichtige Hinweise zur Vermeidung von Heizölschäden, denn bei unsachgemäßer Lagerung kann auslaufendes Heizöl zu Schäden an Gebäuden und zu Verunreinigungen des Bodens und des Grundwassers führen, dies kann wiederum hohe Folgekosten nach sich ziehen.
 

Die Betreiberpflichten sind unter anderem abhängig von Größe und Art der Heizölanlage. Dazu gehört es auch, ein Merkblatt zu den „Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim Betrieb von Heizölverbraucheranlagen“ gut sichtbar in der Nähe des Öltanks auszuhängen.

 

Bestimmte Heizölanlagen müssen von einem zugelassenen Sachverständigen geprüft werden. Auch wenn Ihre Anlage keiner gesetzlichen Prüfpflicht unterliegt, empfehle ich Ihnen, Ihren Heizölverbrauchertank regelmäßig von einem Fachbetrieb warten zu lassen oder durch einen Sachverständigen nach § 53 AwSV auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen.

 

Allgemeine Fragen zu Heizölverbraucheranlagen werden auf der Internetseite des Ministeriums beantwortet


 

FAQ
Was sind Heizölverbraucheranlagen
Was ist zu beachten

Wer ist der Betreiber

Überwachung der Heizölanlage

Liegt meine Anlage im Schutzgebiet

Gebiet mit Hochwasserrisiko

Fachbetriebe zur Instandsetzung

Prüfung durch Sachverständigen

Anzeigenplicht bei Schadensfällen

 

 

Hochwasser und Heizölverbraucheranlagen

Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Heizölverbraucheranlagen besitzen, haben durch das Hochwasser Schäden an ihren Heizöltanks oder anderen Anlagenteilen erlitten. Hier stellen sich Fragen zur zukünftigen Prävention, der notwendigen Instandsetzung und der Schadensmeldung.
 

Prävention

Mängelbeseitigung

Instandhaltung

Alternativen zu Heizöl

 

 

 

 

Bild zur Meldung: Das Saarland Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz informiert auf seiner Internetseite zum Thema Heizölverbraucheranlagen

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