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Bekanntmachung

Lärmkartierung 2017

 

Die Arbeiten zur Erstellung der Strategischen Lärmkartierung der dritten Runde an Hauptverkehrsstraßen im Saarland wurden vor einigen Wochen abgeschlossen. Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie bzw. deren Umsetzung in nationales Recht wurden klare Vorgaben für die zeitliche Umsetzung der Strategischen Lärmkartierung und Aktionsplanung getroffen. Somit musste für das Saarland bi zum 30.06.2017 die Durchführung der Strategischen Lärmkartierung 3. Runde erfolgen. Diese berücksichtigt die seit der II. Stufe der Lärmkartierung erfolgten Veränderungen im Bestand aller Datenquellen.

 

Um eine landesweit einheitliche Vorgehensweise bei der Lärmkartierung zu gewährleisten, hat der Saarländische Städte- und Gemeindetag die Hochschule Trier, Standort Umwelt-Campus Birkenfeld mit der Durchführung der Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen der 3. Runde (Verkehrsaufkommen mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, turnusgemäße Aktualisierung) beauftragt.

 

Gemäß  Beauftragung sind Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (DTV (durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke) > 8.219) sowie grenzüberschreitende oder grenznahe Hauptverkehrsstraßen  an den Landesgrenzen zu berücksichtigen, sofern von diesen für das Untersuchungsgebiet relevante Lärmimmissionen ausgehen. Dabei sind gemäß § 47b BImSchG Hauptverkehrsstraßen Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Landstraßen. 

 

Gemäß § 7 der 34. BImSchV sind die Städte und Gemeinden verpflichtet, die Öffentlichkeit über die erstellten Lärmkarten zu informieren. Dabei sollen vor allem elektronische Informationsmittel verwendet werden. 

 

In der Zeit vom  03. April 2018 bis einschließlich 04. Mai 2018 veröffentlicht die Gemeinde Mandelbachtal in ihrem Internetauftritt (unter Bürgerservice – Lärmkartierung 2017): 

 

  • Die Lärmkarten für das Gebiet der Gemeinde Mandelbachtal finden sie hier und hier
  • Den Abschlussbericht Strategische Lärmkartierung 3. Runde finden sie hier
  • Die Empfehlungen für den Lärmaktionsplan der 3. Runde Gemeinde Mandelbachtal finden sie hier

 

Nach dem Ergebnis der Lärmkartierung 2017 ist für die Gemeinde Mandelbachtal  eine detaillierte Erarbeitung des Lärmaktionsplans (LAP) nicht erforderlich. Das in der Lärmkartierung der 3. Runde berücksichtigte Straßennetz ruft in der Gemeinde Mandelbachtal keine Betroffenheit in den betrachteten Pegelklassen hervor.  

 

Die Bürgerinnen und Bürger können sich in dem oben genannten Zeitraum gegenüber der Gemeinde zu den Ergebnissen der Lärmkartierung 2017 äußern. 

 

(Gerd Tussing)

Bürgermeister